BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - 2 StR 458/20
BGH 19. Januar 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt. Vorausgegangen war ein körperlicher Übergriff mit Bedrohung durch ein Messer an seiner Ehefrau am selben Tag, der bereits strafgerichtlich als Körperverletzung und Bedrohung verurteilt wurde.

Entscheidungsgründe
Das Verfahren wird gemäß § 206a i.V.m. § 354 Abs. 1 StPO eingestellt wegen Strafklageverbrauchs. Die Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG und § 264 Abs. 1 StPO umfasst den gesamten einheitlichen Lebensvorgang, sodass die Vergewaltigung und der vorangegangene Übergriff prozessual tatidentisch sind.

Praxishinweis
Bei mehreren Straftaten aus einem einheitlichen Geschehen ist Strafklageverbrauch zu prüfen. Eine getrennte Verfolgung und Verurteilung derselben Tat kann unzulässig sein, wenn die Taten räumlich, zeitlich und innerlich verbunden sind.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 19.01.2021 - 2 StR 458/20
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 2 StR 458/20
    Entscheidungsdatum : 18. Januar 2021
    Amtliche Quelle :

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