BGH, Urteil vom 06.07.2023 - VII ZR 151/22
LG Hannover 5. Juli 2022
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BGH 6. Juli 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger beauftragen den Beklagten mit Dacharbeiten und einem Zusatzauftrag ("Wakaflex"). Der Zusatzauftrag wird nach einem Angebot des Beklagten am Folgetag vor Ort angenommen. Die Kläger widerrufen den Zusatzauftrag und fordern Rückzahlung der Vergütung.

Entscheidungsgründe
Streitentscheidend sind §§ 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 312g Abs. 1, 355 BGB. Das Gericht stellt fest, dass kein Vertrag „bei gleichzeitiger Anwesenheit“ außerhalb von Geschäftsräumen vorliegt, wenn der Verbraucher ein am Vortag unterbreitetes Angebot am Folgetag annimmt. Die Widerrufsbelehrungspflicht entfällt nicht, da kein unmittelbarer Vertragsschluss vor Ort erfolgte.

Praxishinweis
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312b, 312g BGB besteht nicht bei zeitversetzter Annahme eines außerhalb von Geschäftsräumen unterbreiteten Angebots. Unternehmer sollten Angebote und Widerrufsbelehrungen klar terminieren, um Rechtsunsicherheiten und Rückforderungsrisiken zu vermeiden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 06.07.2023 - VII ZR 151/22
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VII ZR 151/22
Entscheidungsdatum : 5. Juli 2023
Amtliche Quelle :

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