BGH, Beschluss vom 01.07.2025 - 2 StR 339/24
LG Köln 28. September 2023
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BGH 1. Juni 2025
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BGH 1. Juli 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung sowie unterlassener Hilfeleistung verurteilt. Das Landgericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, und eine Geldstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung.

Entscheidungsgründe
Das Revisionsgericht stellt das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein und hebt die Verurteilung hierauf auf. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung bleibt bestehen, da keine Rechtsfehler vorliegen. Die Kostenentscheidung folgt § 467 Abs. 1 und § 473 Abs. 4 StPO.

Praxishinweis
Bei teilweiser Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO entfallen die Kosten der eingestellten Tat zugunsten der Staatskasse. Die verbleibenden Kosten trägt der Revisionskläger, wenn der Teilerfolg gering ist. Kompensationsentscheidungen bleiben unberührt.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 01.07.2025 - 2 StR 339/24
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 2 StR 339/24
    Entscheidungsdatum : 30. Juni 2025
    Amtliche Quelle :

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