BFH, Urteil vom 30.03.2017 - IV R 13/14
FG Niedersachsen 16. Januar 2014
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BFH 30. März 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin, eine KG, vergab Freikarten als Geschenke an Nichtarbeitnehmer und übernahm die pauschale Einkommensteuer nach § 37b EStG. Das Finanzamt verweigerte den Betriebsausgabenabzug der übernommenen Steuer. Die Klägerin begehrt die Anerkennung der Steuer als Betriebsausgabe.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer gem. § 37b EStG als weiteres Geschenk i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren ist und somit dem Abzugsverbot unterliegt. Die Steuerübernahme verschafft dem Empfänger einen vermögenswerten Vorteil, der den Gewinn nicht mindert. Die Pauschalierung ist freiwillig und verstößt nicht gegen das Übermaßverbot.

Praxishinweis
Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer für Geschenke an Nichtarbeitnehmer ist steuerlich nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Gesamtwert 35 EUR übersteigt. Mandanten sollten die Folgen der Pauschalierung und das Abzugsverbot bei der steuerlichen Behandlung von Sachzuwendungen beachten.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 30.03.2017 - IV R 13/14
Gericht : BFH
Aktenzeichen : IV R 13/14
Entscheidungsdatum : 29. März 2017
Amtliche Quelle :

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