BFH, Urteil vom 11.12.2013 - XI R 22/11
FG Berlin-Brandenburg 10. August 2011
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BFH 11. Dezember 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter die Festsetzung einer Umsatzsteuererstattung für 2003 und die Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids gemäß § 251 Abs. 3 AO, der eine Umsatzsteuernachforderung als Insolvenzforderung festgestellt hat. Das FA lehnt die Änderung mit Verweis auf Bestandskraft und Ermessen ab.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Der bestandskräftige Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO ist mangels Ermessenfehlern des FA nach § 130 Abs. 1 AO nicht änderbar. Die nachgereichte Umsatzsteuererklärung zur Erstattung ist zwar grundsätzlich zulässig (§ 87 InsO), steht aber der rechtskräftigen Feststellung entgegen. Eine Änderung nach § 173 AO oder § 134 FGO i.V.m. § 580 ZPO scheidet aus.

Praxishinweis
Bestandskräftige Feststellungsbescheide über Insolvenzforderungen sind nur eingeschränkt änderbar. Die Rücknahme nach § 130 AO bleibt Ermessen der Finanzbehörde und wird von Gerichten restriktiv überprüft. Insolvenzverwalter müssen Unterlagen frühzeitig beschaffen, um spätere Änderungsanträge zu vermeiden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 11.12.2013 - XI R 22/11
Gericht : BFH
Aktenzeichen : XI R 22/11
Entscheidungsdatum : 10. Dezember 2013
Amtliche Quelle :

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