BGH, Urteil vom 22.11.2016 - 1 StR 354/16
BGH 22. November 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte führte eine hochkonzentrierte GBL-Flasche mit sich, aus der zwei Geschädigte unter Alkoholeinfluss tranken. Nach deren Bewusstlosigkeit unterließ er trotz Kenntnis die erforderliche Hilfeleistung, was zum Tod eines Geschädigten und zur schweren Gesundheitsschädigung des anderen führte.

Entscheidungsgründe
Das Landgericht verneinte vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 223, 227, 13 StGB) durch Unterlassen fehlerhaft. Der BGH stellt klar, dass bei Garanten, die den lebensgefährlichen Zustand herbeiführen, der spezifische Gefahrzusammenhang regelmäßig gegeben ist. Die Pflicht zur Abwendung der Gesundheitsschädigung bestand, da keine Eigenverantwortlichkeit der Geschädigten vorlag.

Praxishinweis
Bei Körperverletzung durch Unterlassen mit Todesfolge ist der spezifische Gefahrzusammenhang regelmäßig anzunehmen, wenn der Garant den lebensgefährlichen Zustand verursacht hat. Die Pflicht zur Hilfeleistung umfasst auch die Verhinderung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands durch rechtzeitiges Einschreiten.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 22.11.2016 - 1 StR 354/16
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 1 StR 354/16
    Entscheidungsdatum : 21. November 2016
    Amtliche Quelle :

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