BFH, Urteil vom 09.06.2010 - I R 94/09
FG Köln 24. Juni 2009
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BFH 9. Juni 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Verkauf brasilianischer Schuldverschreibungen inklusive Stückzinsen. Streit besteht über die Anrechnung einer fiktiven brasilianischen Quellensteuer auf die deutschen Einkommensteuer gemäß Art. 24 Abs. 2 und 3 DBA-Brasilien a.F. auf diese Stückzinsen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint die Anrechnung fiktiver Quellensteuer auf Stückzinsen, da diese nicht unter den Zinsbegriff des Art. 11 Abs. 4 DBA-Brasilien a.F. fallen. Stückzinsen sind keine Einkünfte „aus Schuldverschreibungen“ oder „aus Forderungen“ i.S. des Abkommens, sondern abkommensrechtlich Veräußerungsgewinne. Die brasilianische Steuerrechtslage weist keine Gleichstellung der Stückzinsen mit Darlehenszinsen auf.

Praxishinweis
Für die Anrechnung fiktiver Quellensteuer nach DBA-Brasilien a.F. sind nur Zinsen i.S. des Art. 11 Abs. 4 DBA relevant. Stückzinsen aus Anleiheverkäufen sind hiervon ausgenommen und lösen keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer aus. Dies ist bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen zu beachten.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Urteil vom 09.06.2010 - I R 94/09
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : I R 94/09
    Entscheidungsdatum : 8. Juni 2010
    Amtliche Quelle :

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