BVerfG, Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
VG Aachen 10. Dezember 2001
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OVG Nordrhein-Westfalen 7. Juni 2005
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VG Düsseldorf 6. Juni 2006
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BVerwG 29. Juni 2006
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OVG Nordrhein-Westfalen 21. Dezember 2007
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BVerwG 29. September 2008
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BVerwG 20. Oktober 2008
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BVerwG 26. November 2008
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BVerfG 17. Dezember 2013
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BVerfG 20. Januar 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger wenden sich gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Braunkohlentagebau Garzweiler I/II (§§ 48, 51, 52, 55 BBergG) und gegen eine Grundabtretung (§§ 77, 79 BBergG), mit der ihr Eigentum enteignet und für den Tagebau in Anspruch genommen wird.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Enteignungsvoraussetzungen, verlangt aber eine umfassende Gesamtabwägung aller öffentlichen und privaten Belange bei der Grundabtretung. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans greift zwar in Eigentumsrechte ein, entfaltet jedoch keine enteignungsrechtliche Vorwirkung. Effektiver Rechtsschutz muss frühzeitig und umfassend gewährleistet sein; die Gerichte haben im konkreten Fall die gebotene Gesamtabwägung und Rechtsschutzgarantie unzureichend beachtet.

Praxishinweis
Bei bergrechtlichen Enteignungen ist eine strikte Gesamtabwägung aller Belange erforderlich. Die Zulassung von Rahmenbetriebsplänen kann Eigentumsrechte beeinträchtigen, begründet aber keine enteignungsrechtliche Vorwirkung. Rechtsschutz gegen Enteignungen muss rechtzeitig und effektiv möglich sein, insbesondere bei Großvorhaben mit Umsiedlungen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 3139/08
Entscheidungsdatum : 16. Dezember 2013
Amtliche Quelle :

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