BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
SG Nürnberg 15. Dezember 2010
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LSG Bayern 27. März 2014
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BSG 11. August 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, seit Geburt schwerst cerebral geschädigt mit basalen visuellen Fähigkeiten unterhalb der Blindheitsschwelle, begehrt Blindengeld nach dem BayBlindG. Der Beklagte verweigert die Leistung mit der Begründung, es fehle eine spezifische Sehstörung gegenüber anderen Sinnesbeeinträchtigungen.

Entscheidungsgründe
Das Gericht gewährt Blindengeld gemäß Art. 1 Abs. 1, Abs. 2 BayBlindG. Es verwirft die bisherige Rechtsprechung, die eine spezifische Sehstörung bei cerebraler Blindheit voraussetzt. Entscheidend ist das Fehlen der Sehfähigkeit insgesamt, unabhängig von weiteren Sinnesbeeinträchtigungen. Die Differenzierung ist medizinisch nicht praktikabel und verstößt gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 GG).

Praxishinweis
Bei Anspruch auf Blindengeld nach BayBlindG genügt künftig die Feststellung faktischer Blindheit, auch bei gleichzeitiger schwerster Beeinträchtigung weiterer Sinnesorgane. Die bisherige Anforderung einer spezifischen Sehstörung entfällt, was die Leistungsgewährung bei cerebral bedingter Blindheit erleichtert.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 BL 1/14 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 9 BL 1/14 R
    Entscheidungsdatum : 10. August 2015
    Amtliche Quelle :

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