BGH, Beschluss vom 04.12.2018 - 4 StR 418/18
BGH 4. Dezember 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte sticht im Streit mit dem Zeugen zweimal mit einem Küchenmesser in dessen Richtung, ohne diesen zu treffen. Die Strafkammer wertet dies als versuchten Tötungsdelikt und verurteilt ihn u.a. wegen Bedrohung gemäß § 241 Abs. 1 StGB.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt die Verurteilung wegen Bedrohung auf, da § 241 Abs. 1 StGB das Inaussichtstellen eines zukünftigen Verbrechens voraussetzt. Die tatsächliche Ausführung eines Angriffs kann nicht zugleich als Drohung gelten. Die Feststellungen belegen keine vorherige Ankündigung eines Verbrechens.

Praxishinweis
Bei Bedrohung gemäß § 241 Abs. 1 StGB ist auf das konkludente oder ausdrückliche Inaussichtstellen eines künftigen Verbrechens abzustellen. Ein bereits begonnener Angriff begründet keine Bedrohung mehr, was für Strafzumessung und Einziehungsentscheidungen relevant ist.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 04.12.2018 - 4 StR 418/18
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 4 StR 418/18
    Entscheidungsdatum : 3. Dezember 2018
    Amtliche Quelle :

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