BSG, Urteil vom 28.06.2022 - B 2 U 8/20 R
BSG 28. Juni 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Produktionsmitarbeiter bei der S GmbH, verletzt sich bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier, das vom betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützt wird. Die Beklagte verweigert Unfallversicherungsschutz. Streitgegenstand ist die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 1 SGB VII.

Entscheidungsgründe
Die Klage wird abgewiesen. Das Gericht verneint den inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Teilnahme am Fußballturnier. Die Veranstaltung stellt weder Betriebssport noch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar. Die Einbindung des betrieblichen Gesundheitsmanagements begründet keinen eigenständigen Versicherungsschutz.

Praxishinweis
Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfordert eine versicherte Tätigkeit mit innerem Zusammenhang zum Unfallereignis. Die bloße Unterstützung durch betriebliches Gesundheitsmanagement begründet keinen Arbeitsunfall. Sportliche Veranstaltungen mit Wettkampfcharakter und begrenztem Teilnehmerkreis sind regelmäßig nicht versichert.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 28.06.2022 - B 2 U 8/20 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 2 U 8/20 R
Entscheidungsdatum : 27. Juni 2022
Amtliche Quelle :

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