BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R
LSG Saarland 13. April 2010
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BSG 18. Januar 2011

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, privat krankenversichert und ALG II-Bezieher, verlangt die vollständige Übernahme seiner privaten Krankenversicherungsbeiträge für den Zeitraum 26.1. bis 30.6.2009. Der Beklagte bewilligt nur einen Zuschuss in Höhe des ermäßigten Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 26 Abs. 2 SGB II i.V.m. § 12 Abs. 1c VAG).

Entscheidungsgründe
Das Gericht erkennt eine planwidrige Gesetzeslücke in § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 12 Abs. 1c VAG, da die verbleibende Beitragslücke verfassungsgemäß nicht dem Kläger auferlegt werden darf. Die Lücke wird durch analoge Anwendung von § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II geschlossen, der die vollständige Übernahme der Beiträge bei freiwillig gesetzlich Versicherten regelt.

Praxishinweis
Privat krankenversicherte ALG II-Bezieher können die vollständige Erstattung ihrer Beiträge analog § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB II geltend machen, wenn die Beiträge unterhalb des hälftigen Höchstbeitrags der GKV liegen. Die Entscheidung stärkt den Schutz des Existenzminimums und begrenzt finanzielle Belastungen durch private Krankenversicherungsbeiträge.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 4 AS 108/10 R
Entscheidungsdatum : 17. Januar 2011
Amtliche Quelle :

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