BSG, Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R
LSG Niedersachsen-Bremen 3. Dezember 2015
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BSG 24. Mai 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger bezieht aufstockendes Alg II bei Erwerbstätigkeit (Brutto 1.300 €). Arbeitgeberdarlehen (1.600 €) wird durch monatliche Lohnabzüge (100 €) getilgt. Das Jobcenter berücksichtigt diese Einbehalte als Einkommen, was der Kläger im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X anfechtet.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt den Beschluss des LSG auf und verweist zurück, da die Hilfebedürftigkeit des Klägers nicht abschließend festgestellt ist (§§ 7, 9, 11, 11b, 19, 40 SGB II; § 44 SGB X). Die Einbehalte zur Darlehenstilgung sind als Einkommen zu berücksichtigen, da sie einen tatsächlichen Wertzuwachs darstellen und dem Kläger ausreichend Mittel zum Existenzminimum verbleiben.

Praxishinweis
Bei Überprüfungen nach § 44 SGB X ist die Prüfung nicht auf einzelne Anspruchselemente beschränkt. Arbeitgeberdarlehenstilgungen durch Lohnabzug gelten als Einkommen, sofern der Leistungsberechtigte das Existenzminimum sichert. Notwendige Ausgaben i.S.v. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind Darlehensraten nicht.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 32/16 R
    Entscheidungsdatum : 23. Mai 2017
    Amtliche Quelle :

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