BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
LAG Köln 22. Januar 2008
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BAG 18. März 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt von der Beklagten Weihnachtsgeld für 2006, nachdem diese ihm und anderen jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld zahlte. Ab 2002 erfolgten Zahlungen mit Freiwilligkeitsvorbehalt in Lohnabrechnungen. Der Kläger widersprach diesem Vorbehalt anwaltlich. Die Beklagte bestreitet den Anspruch mit Verweis auf eine gegenläufige betriebliche Übung.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. Nach § 308 Nr. 5 BGB kann eine dreimalige widerspruchslose Annahme einer Gratifikation unter Freiwilligkeitsvorbehalt den Anspruch nicht mehr beseitigen. Eine gegenläufige betriebliche Übung setzt eine unmissverständliche Erklärung voraus, dass der bisherige Anspruch beendet und durch eine leistung ohne Rechtsanspruch ersetzt wird. Dies hat die Beklagte nicht geleistet.

Praxishinweis
Arbeitgeber können betriebliche Übung auf Weihnachtsgeld nicht durch bloße Freiwilligkeitsvorbehalte in Lohnabrechnungen und widerspruchsloses Schweigen der Arbeitnehmer nach § 308 Nr. 5 BGB beenden. Eine klare, unmissverständliche Erklärung ist erforderlich, um bestehende Ansprüche wirksam zu modifizieren oder aufzuheben.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 10 AZR 281/08
Entscheidungsdatum : 17. März 2009

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