BAG, Beschluss vom 21.03.2017 - 7 ABR 17/15
LAG Niedersachsen 20. April 2015
>
BAG 21. März 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Betriebsrat begehrt festzustellen, dass die Arbeitgeberin von Betriebsratsmitgliedern keine Arbeitsleistung nach Betriebsratssitzungen verlangen darf, wenn dadurch die werktägliche Höchstarbeitszeit gemäß § 3 ArbZG überschritten wird. Streitgegenstand ist die Antragsbefugnis des Betriebsrats zur Geltendmachung dieser Rechte.

Entscheidungsgründe
Das Gericht weist die Rechtsbeschwerde zurück, da dem Betriebsrat die Antragsbefugnis fehlt. Er macht keine eigenen Rechte geltend, sondern lediglich individualrechtliche Ansprüche der Betriebsratsmitglieder aus dem Arbeitsverhältnis (§ 81 Abs. 1 ArbGG). Die Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG dient dem Schutz des einzelnen Mitglieds, nicht dem Kollektivrecht des Betriebsrats.

Praxishinweis
Betriebsräte können im Beschlussverfahren keine Feststellung über Überschreitungen der Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG für ihre Mitglieder durchsetzen. Individualansprüche auf Freistellung und Arbeitszeitregelungen sind von den betroffenen Arbeitnehmern selbst geltend zu machen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge1

  • 1Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuftenEingeschränkter Zugriff
    Thorsten Blaufelder · https://www.thorsten-blaufelder.de/

Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Beschluss vom 21.03.2017 - 7 ABR 17/15
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 7 ABR 17/15
Entscheidungsdatum : 20. März 2017
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text