BAG, Urteil vom 18.01.2017 - 7 AZR 224/15
ArbG Hagen 14. August 2014
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LAG Hamm 20. Februar 2015
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BAG 18. Januar 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, nicht freigestelltes Betriebsratsmitglied im Dreischichtbetrieb, beendete seine Nachtschicht vorzeitig wegen einer am Folgetag außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung. Er verlangt Gutschrift von Arbeitszeitstunden auf seinem Arbeitszeitkonto für die vorzeitige Arbeitsbeendigung und die Betriebsratstätigkeit.

Entscheidungsgründe
Das BAG bestätigt den Anspruch auf Gutschrift der vorzeitigen Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG unter Berücksichtigung der elfstündigen Ruhezeit gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG. Die Gutschrift für die Betriebsratstätigkeit nach § 37 Abs. 3 BetrVG ist mangels Prüfung der tariflichen Ausschlussfrist (§ 19 EMTV) zurückzuverweisen. Die pauschale Vergütung erfüllt den Freistellungsanspruch nicht.

Praxishinweis
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung bei unzumutbarer Arbeitszeitfortsetzung vor Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit. Die tarifliche Ausschlussfrist für Freistellungsansprüche ist sorgfältig zu prüfen. Pauschalzahlungen ersetzen keine Freistellung im Sinne des § 37 BetrVG.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 18.01.2017 - 7 AZR 224/15
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 7 AZR 224/15
Entscheidungsdatum : 17. Januar 2017
Amtliche Quelle :

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