BSG, Urteil vom 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R
LSG Saarland 17. Mai 2017
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BSG 7. November 2017

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Versorgung mit einer Abdominalplastik nach massiver Gewichtsabnahme. Die Beklagte lehnte die Leistung ab, obwohl die gesetzliche Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V eingetreten war. Die Rücknahme der fingierten Genehmigung erfolgte im Berufungsverfahren.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den Anspruch der Klägerin auf Naturalleistung kraft fingierter Genehmigung gemäß § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V. Die Genehmigungsfiktion begründet einen eigenständigen Leistungsanspruch, der nicht durch Rücknahme nach § 45 SGB X aufgehoben werden darf, da die Genehmigung rechtmäßig ist und die Beklagte die Frist zur Entscheidung nicht eingehalten hat.

Praxishinweis
Die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V begründet einen voll durchsetzbaren Naturalleistungsanspruch. Eine Rücknahme der fingierten Genehmigung ist nur bei Rechtswidrigkeit zulässig. Kassen müssen Fristen strikt einhalten, um die Entstehung eines Leistungsanspruchs zu vermeiden.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 07.11.2017 - B 1 KR 15/17 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 1 KR 15/17 R
Entscheidungsdatum : 6. November 2017
Amtliche Quelle :

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