BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10
AG Essen-Borbeck 15. April 2010
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OLG Hamm 6. Juli 2010
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BGH 30. September 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Eine Minderjährige soll durch Schenkung eine Eigentumswohnung erwerben. Das Grundbuchamt verlangt für die Eintragung die Genehmigung eines Ergänzungspflegers und des Familiengerichts. Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die Genehmigungspflicht des Familiengerichts.

Entscheidungsgründe
Der Erwerb der Eigentumswohnung durch die Minderjährige ist nach § 107 BGB nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, da sie als Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft mit ihrem gesamten Vermögen für Gemeinschaftsverbindlichkeiten haftet. Die Genehmigung des Ergänzungspflegers ist erforderlich, die des Familiengerichts jedoch nicht.

Praxishinweis
Bei schenkweisem Erwerb von Eigentumswohnungen Minderjähriger ist stets die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters bzw. Ergänzungspflegers nach § 107 BGB einzuholen. Die Genehmigung des Familiengerichts für den Vollzug der Auflassung ist nicht erforderlich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 206/10
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZB 206/10
Entscheidungsdatum : 29. September 2010
Amtliche Quelle :

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