BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
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BFH 1. März 2005
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BFH 1. März 2005
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BFH 26. Juni 2009
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BFH 25. November 2010
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BVerfG 17. Februar 2011
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BVerfG 5. Mai 2011

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger sind Steuerpflichtige, die gegen die Anwendung von § 17 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG (Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002) vorgehen. Streitgegenstand ist die Absenkung der Beteiligungsgrenze von 25 % auf 10 % bei der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne aus Kapitalanteilen.

Entscheidungsgründe
Das BVerfG erklärt die rückwirkende Anwendung der abgesenkten Beteiligungsgrenze auf vor dem 31. März 1999 entstandene Wertsteigerungen als verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen den Vertrauensschutz. Die unechte Rückwirkung ist nur insoweit zulässig, als sie Wertsteigerungen nach Verkündung erfasst. Die 10%-Grenze an sich ist verfassungsgemäß und Teil eines legitimen Paradigmenwechsels zur Ausweitung der Besteuerungsgrundlage.

Praxishinweis
Die rückwirkende Besteuerung von bis zum 31. März 1999 entstandenen stillen Reserven bei Kapitalbeteiligungen unter 25 % ist nichtig. Steuerpflichtige können sich auf Vertrauensschutz berufen. Die 10%-Beteiligungsgrenze bleibt verfassungskonform und ist künftig anzuwenden. Verfahren werden an den BFH zurückverwiesen.

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    Haufe Redaktion · https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht · 7. Juli 2010

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Beschluss vom 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 2 BvR 748/05
Entscheidungsdatum : 6. Juli 2010
Amtliche Quelle :

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