BGH, Urteil vom 07.11.2019 - III ZR 16/18
OLG Stuttgart 20. Dezember 2017
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BGH 28. Februar 2019
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BGH 22. Mai 2019
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BGH 7. November 2019

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger erhebt Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte bei unzuständigem Amtsgericht. Nach Zahlung der Hauptforderung erklärt der Kläger einseitig Erledigung, beantragt aber den Verweis an das zuständige Landgericht erst nach Zahlungseingang. Streit besteht über die Feststellung der Erledigung der Hauptsache.

Entscheidungsgründe
Gemäß §§ 281 Abs. 1, 3 ZPO setzt die Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei unzuständigem Gericht voraus, dass der Kläger zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und begründeten Verweisungsantrag gestellt hat. Ein später gestellter Verweisungsantrag führt zur Abweisung der Feststellungsklage. Die Rechtshängigkeit allein genügt nicht.

Praxishinweis
Bei unzuständiger Gerichtsanrufung ist vor Erledigung der Hauptsache zwingend ein zulässiger und begründeter Verweisungsantrag zu stellen. Andernfalls droht die Abweisung der Feststellungsklage und eine vollständige Kostenlast des Klägers trotz Erledigungserklärung. Zeitpunkt der Zahlung und Empfangsvollmacht sind entscheidend.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 07.11.2019 - III ZR 16/18
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : III ZR 16/18
    Entscheidungsdatum : 6. November 2019
    Amtliche Quelle :

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