BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - XII ZB 185/12
AG Marburg 4. November 2010
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OLG Frankfurt 23. Februar 2011
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BGH 22. Januar 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der minderjährige Kläger verlangt Mindestunterhalt von seinem Vater, der türkischer Staatsangehöriger ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist und keine Unterhaltszahlungen leistet. Streit besteht über die Leistungsfähigkeit des Beklagten und die Anrechnung von Einkommen bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt den Beschluss des OLG auf und verweist zurück, da das OLG zu Unrecht eine fehlende reale Beschäftigungschance des Beklagten bei Vollzeittätigkeit mit Mindestlohn annahm (§ 1603 Abs. 1, 2 BGB). Die Feststellungen zur Erwerbsmöglichkeit sind unzureichend, insbesondere da Sprachkenntnisse und Bemühungen um Ausbildung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Praxishinweis
Für die Annahme fehlender realer Beschäftigungschancen sind strenge Maßstäbe anzulegen; bloße Herkunft, fehlende Ausbildung oder bisherige geringfügige Beschäftigung genügen nicht. Bei Bezug von SGB-II-Leistungen erhöht die Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten die Leistungsfähigkeit nicht.

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    https://www.otto-schmidt.de/ · 26. Juni 2014

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - XII ZB 185/12
Gericht : BGH
Aktenzeichen : XII ZB 185/12
Entscheidungsdatum : 21. Januar 2014
Amtliche Quelle :

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