BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R
LSG Baden-Württemberg 19. Februar 2013
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BSG 3. April 2014
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BVerfG 19. Juli 2016

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, als Rechtsanwalt zugelassen und zugleich bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber als Vorstandsreferent und Compliance-Beauftragter beschäftigt, begehrt Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI für den Zeitraum 1.1.2010 bis 30.6.2012.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verneint den Befreiungsanspruch, da die Tätigkeit des Klägers als Syndikusanwalt im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses nicht dem Berufsbild des unabhängigen Rechtsanwalts entspricht. § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI setzt voraus, dass dieselbe Erwerbstätigkeit sowohl zur berufsständischen Versorgung als auch zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht führt, was hier nicht der Fall ist.

Praxishinweis
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI ist bei Syndikusanwälten in abhängiger Beschäftigung regelmäßig ausgeschlossen. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft begründet keine Befreiung, wenn die Tätigkeit nicht die freie, unabhängige Berufsausübung im Sinne der BRAO darstellt.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 5 RE 9/14 R
Entscheidungsdatum : 2. April 2014
Amtliche Quelle :

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