BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
BGH 21. Juni 2005
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BVerfG 13. Juni 2007
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LG München I 13. Februar 2008
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BGH 10. Juni 2008
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OLG München 8. Juli 2008
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BGH 24. November 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte verlegt den Roman „Esra“, der Figuren enthält, die den Klägerinnen als Vorbilder dienen. Die Klägerinnen sehen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt und beantragen Unterlassung der Veröffentlichung, Auslieferung und Verbreitung des Romans. Die Vorwürfe betreffen insbesondere Intimsphäre und Recht am eigenen Lebensbild.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht prüft den Eingriff in die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) gegen das Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Es bestätigt die Erkennbarkeit der Klägerinnen und verlangt eine kunstspezifische Betrachtung mit Vermutung der Fiktionalität. Das Verbot ist nur für die Klägerin zu 2) teilweise verfassungswidrig, da die Gerichte deren Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht hinreichend differenziert bewerteten. Für die Klägerin zu 1) ist das Verbot wegen schwerwiegender Eingriffe in Intimsphäre und Privatsphäre gerechtfertigt.

Praxishinweis
Bei Romanverboten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist eine differenzierte Abwägung unter Berücksichtigung der Fiktionalität und Intensität der Persönlichkeitsbeeinträchtigung erforderlich. Ein Gesamtverbot kann verhältnismäßig sein, wenn einzelne Änderungen die Struktur des Werks unzumutbar beeinträchtigen.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 1783/05
Entscheidungsdatum : 12. Juni 2007
Amtliche Quelle :

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