BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - 4 StR 583/19
BGH 11. Februar 2020

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Sachverhalt
Mehrere jugendliche Angeklagte greifen ein Opfer nach vorausgegangenem Streit mit einem Baseballschläger und Messern an. Das Opfer verstirbt, Todesursache unklar. Das Landgericht verurteilt alle wegen Totschlags und ordnet Unterbringung in Entziehungsanstalten an.

Entscheidungsgründe
Das Gericht ändert den Schuldspruch für drei Angeklagte auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§§ 212, 224 StGB). Sukzessive Mittäterschaft scheidet aus, da ihr Beitrag den Todeseintritt nicht kausal beeinflusst. Die Zurechnung bereits eingetretener Tatbestandsfolgen ist ausgeschlossen (§ 357 StPO).

Praxishinweis
Bei unklarer Todesursache ist die Annahme sukzessiver Mittäterschaft nur bei kausalem Einfluss auf den Tod zulässig. Fehlende Kausalität führt zur Herabstufung des Tatvorwurfs. Strafzumessung und Unterbringung sind entsprechend anzupassen, auch im Jugendstrafrecht.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 11.02.2020 - 4 StR 583/19
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 4 StR 583/19
Entscheidungsdatum : 11. Februar 2020
Amtliche Quelle :

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