BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2004 - 2 BvR 1895/03
BVerfG 15. Januar 2004

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Beschwerdeführer begehrt umfassende Akteneinsicht im laufenden steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Parallel läuft ein Besteuerungsverfahren, in dem auf Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren basierende Steuerneufestsetzungen angefochten werden.

Entscheidungsgründe
Die Verfassungsbeschwerde wird mangels Erfolgsaussicht gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht angenommen. Art. 103 Abs. 1 GG garantiert rechtliches Gehör, jedoch steht das Akteneinsichtsrecht nach § 147 StPO dem Verteidiger erst nach Abschluss der Ermittlungen in vollem Umfang zu. Vorher kann Akteneinsicht zum Schutz des Untersuchungszwecks eingeschränkt werden.

Praxishinweis
Im Ermittlungsverfahren ist eine umfassende Akteneinsicht vor Abschluss der Ermittlungen verfassungsrechtlich nicht geboten. Teilakteneinsicht zu verwerteten Erkenntnissen im parallelen Besteuerungsverfahren ist ausreichend, sofern keine Verweigerung durch Finanzbehörden vorliegt.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2004 - 2 BvR 1895/03
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 2 BvR 1895/03
    Entscheidungsdatum : 14. Januar 2004
    Amtliche Quelle :

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