BGH, Urteil vom 30.01.2025 - 5 StR 528/24
BGH 30. Januar 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt, in mehreren Fällen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft rügt die Freisprüche in sechs Fällen, die auf EncroChat-Daten beruhen und Cannabisprodukte betreffen. Die Revision des Angeklagten bleibt erfolglos.

Entscheidungsgründe
Das Urteil wird insoweit aufgehoben, weil das Landgericht zu Unrecht ein Beweisverwertungsverbot für EncroChat-Daten annahm, die auf Cannabishandel nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (§ 34 Abs. 1, 3 KCanG) beruhen. Nach § 261 StPO sind die Daten verwertbar, da die Europäische Ermittlungsanordnung rechtmäßig erging und die Verwertungsbeschränkungen des § 100b Abs. 2 StPO nicht entfallen sind.

Praxishinweis
EncroChat-Daten bleiben auch nach Gesetzesänderungen verwertbar, wenn die Datenübermittlung zum Zeitpunkt der Anordnung rechtmäßig war. Die Verwertbarkeit richtet sich nach § 261 StPO und der Rechtsprechung zu Europäischen Ermittlungsanordnungen, insbesondere bei Betäubungsmittelstraftaten im Kilobereich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 30.01.2025 - 5 StR 528/24
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 5 StR 528/24
Entscheidungsdatum : 29. Januar 2025
Amtliche Quelle :

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