BGH, Urteil vom 01.09.2020 - 1 StR 373/19
BGH 1. September 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte wird beschuldigt, nach einer Tötung durch einen Dritten (§ 258, § 323c StGB) nicht geholfen und die Strafverfolgung durch Mitwirkung an der Leichenbeseitigung vereitelt zu haben. Er bestreitet Tatbeteiligung an der Tötung und beruft sich auf fehlende Hilfeleistungspflicht.

Entscheidungsgründe
Das Landgericht spricht frei, da der Angeklagte keine Hilfeleistungspflicht hatte, weil das Opfer zum Tatzeitpunkt irreversibel tot war (§ 323c StGB). Die Strafvereitelung (§ 258 StGB) verneint es wegen angeblicher Selbstbegünstigung. Der BGH hebt auf, da das Landgericht ex-post die Hilfeleistungspflicht falsch beurteilt und das Vorstellungsbild des Angeklagten zur Vereitelungshandlung unzureichend geprüft hat.

Praxishinweis
Bei unterlassener Hilfeleistung ist die ex-ante-Sicht maßgeblich; irreversibler Tod darf nicht ex-post angenommen werden. Selbstbegünstigung nach § 258 Abs. 5 StGB erfordert differenzierte Prüfung des Tätervorstellungsbildes für jede Vereitelungshandlung. Neue Verhandlung erforderlich.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 01.09.2020 - 1 StR 373/19
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 1 StR 373/19
    Entscheidungsdatum : 31. August 2020
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text