BFH, Urteil vom 09.07.2013 - IX R 43/11
FG Münster 25. Oktober 2011
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BFH 9. Juli 2013

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger sind Miterben, die sich über Grundstücke auseinandersetzen. Die Klägerin erwirbt zwei bebaute Grundstücke unentgeltlich im Wege der Erbauseinandersetzung. Dabei entstehen Erbauseinandersetzungskosten, die das Finanzamt bei der AfA nicht berücksichtigt. Streit besteht über die steuerliche Behandlung dieser Kosten.

Entscheidungsgründe
Das Gericht entscheidet unter Bezug auf §§ 7, 9 EStG, § 255 Abs. 1 HGB und § 11d EStDV, dass Erbauseinandersetzungskosten als Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb grundsätzlich afA-fähig sind, soweit sie der Überführung der bebauten Grundstücke in eigene Verfügungsmacht dienen. Die AfA ist jedoch nur auf Gebäudeteile, nicht auf Grund und Boden anzuwenden.

Praxishinweis
Erbauseinandersetzungskosten sind bei unentgeltlichem Erwerb als Anschaffungsnebenkosten afA-fähig, sofern sie auf Gebäude entfallen. Die AfA-Bemessungsgrundlage nach § 11d EStDV bleibt auf die Werte des Rechtsvorgängers beschränkt; eigene Nebenkosten erhöhen diese nicht. Eine genaue Aufteilung zwischen Grund und Boden ist erforderlich.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 09.07.2013 - IX R 43/11
Gericht : BFH
Aktenzeichen : IX R 43/11
Entscheidungsdatum : 8. Juli 2013
Amtliche Quelle :

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