BVerwG, Urteil vom 09.11.2021 - 4 C 5/20
OVG Berlin-Brandenburg 29. Oktober 2019
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BVerwG 29. September 2020
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BVerwG 9. November 2021
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OVG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2022

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin begehrt Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Wohnraum zu einem bordellähnlichen Betrieb in einem Mischgebiet (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1962). Das OVG Berlin-Brandenburg lehnte ab, das VG gab der Klage statt. Streitgegenstand ist die Zulässigkeit nach BauGB und BauNVO.

Entscheidungsgründe
Das BVerwG hebt das OVG-Urteil auf und verweist zurück. Die eingeschränkte Typisierungslehre bleibt maßgeblich (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO). Das Störpotenzial eines Wohnungsbordells im Mischgebiet ist nicht typisierend erfassbar, sondern erfordert eine Einzelfallprüfung. Prostitutionsgesetz und Prostituiertenschutzgesetz ändern die bauplanungsrechtliche Beurteilung nicht.

Praxishinweis
Für bordellähnliche Betriebe im Mischgebiet ist eine differenzierte Einzelfallprüfung erforderlich, wenn der Betrieb nicht nach außen in Erscheinung tritt und keine nächtlichen Störungen verursacht. Die Baugenehmigungsbehörde bleibt für die städtebauliche Zulässigkeit zuständig, unabhängig von Erlaubnissen nach dem Prostituiertenschutzgesetz.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Urteil vom 09.11.2021 - 4 C 5/20
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 4 C 5/20
    Entscheidungsdatum : 8. November 2021
    Amtliche Quelle :

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