BGH, Urteil vom 05.11.2024 - VI ZR 12/24
AG Augsburg 9. September 2022
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LG Augsburg 6. Dezember 2023
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BGH 5. November 2024

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Klägerin verlangt nach Verkehrsunfall Ersatz eines fiktiv berechneten Haushaltsführungsschadens für den Zeitraum 26.10.–7.11.2016. Das Amtsgericht setzte Stundensatz und Stundenanzahl fest, das Landgericht kürzte den Stundensatz auf 8 EUR netto. Klägerin legt Revision ein.

Entscheidungsgründe
Das Berufungsgericht verletzt § 287 ZPO, da es die tatsächlichen Grundlagen der Schadensschätzung (insb. Stundensatz) nicht ausreichend darlegt. Die pauschale Bezugnahme auf ältere OLG-Entscheidungen und die Abwertung des Mindestlohns als Bezugsgröße sind rechtsfehlerhaft. Die fiktive Schadensbemessung erfordert nachvollziehbare Darlegung der Lohnermittlung.

Praxishinweis
Bei fiktiver Haushaltsführungsschadensberechnung ist der Tatrichter verpflichtet, die Schätzungsgrundlagen transparent darzulegen. Mindestlohn bildet eine unverzichtbare Untergrenze für die Bruttolohnermittlung, die in der Schadenshöhe berücksichtigt werden muss. Pauschale Verweise genügen nicht.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 05.11.2024 - VI ZR 12/24
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : VI ZR 12/24
    Entscheidungsdatum : 4. November 2024
    Amtliche Quelle :

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