BVerwG, Beschluss vom 19.01.2023 - 5 BN 2/22
VGH Bayern 3. Juni 2022
>
BVerwG 19. Januar 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte begehrt die Zulassung der Revision gegen die Nichtzulassung der Revision im Normenkontrollverfahren über die Wirksamkeit einer kommunalen Zweckentfremdungssatzung. Streitentscheidend ist insbesondere die Frage der Heilbarkeit von Satzungsmängeln und der Zulässigkeit einer erneuten Bekanntmachung ohne neuen Stadtratsbeschluss.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird mangels Darlegung grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) oder Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) nicht zugelassen. Die Beschwerde verfehlt die substantiierten Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, insbesondere zur Klärung materiell-rechtlicher Heilungsmöglichkeiten und zur Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Fragen.

Praxishinweis
Für die Zulassung der Revision im Normenkontrollverfahren sind präzise Darlegungen zur grundsätzlichen Bedeutung, Divergenz und Verfahrensfehler erforderlich. Materiell-rechtliche Fragen zur Heilbarkeit von Satzungsmängeln sind nicht revisionsrechtlich klärungsfähig, wenn sie landesrechtliche Regelungen betreffen oder nicht konkret normbezogen vorgetragen werden.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerwG, Beschluss vom 19.01.2023 - 5 BN 2/22
    Gericht : BVerwG
    Aktenzeichen : 5 BN 2/22
    Entscheidungsdatum : 18. Januar 2023
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text