BPatG, Urteil vom 19.01.2023 - 3 Ni 29/19
BPatG 19. Januar 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger begehren die vollständige Nichtigerklärung des europäischen Patents 2 502 744 wegen unzulässiger Erweiterung, mangelnder Ausführbarkeit und fehlender Patentfähigkeit. Das Patent betrifft eine mehrschichtige, opake, biaxial orientierte Polyolefinfolie mit definierten Zwischenschichten und beidseitig rauen Deckschichten zur verbesserten Entstapelbarkeit.

Entscheidungsgründe
Die Klagen werden abgewiesen, da die Nichtigkeitsgründe gemäß Art. 138 Abs. 1 EPÜ i.V.m. §§ 54, 56, 83 EPÜ nicht bestehen. Das Gericht erkennt die Ausführbarkeit und Neuheit des Anspruchsgegenstands an, insbesondere wegen der nicht unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung der Merkmalskombination im Stand der Technik. Die streitpatentgemäße Kombination der Merkmale beruht auf erfinderischer Tätigkeit.

Praxishinweis
Die Entscheidung bestätigt die strenge Prüfung unzulässiger Erweiterungen und Ausführbarkeit bei komplexen Mehrschichtfolien. Für die Praxis relevant ist die Betonung der Auswahlentscheidungen im Stand der Technik und die Bedeutung einer klar definierten Oberflächenrauheit für die Patentfähigkeit.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BPatG, Urteil vom 19.01.2023 - 3 Ni 29/19
    Gericht : BPatG
    Aktenzeichen : 3 Ni 29/19
    Entscheidungsdatum : 18. Januar 2023
    Amtliche Quelle :

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