BGH, Beschluss vom 02.03.2023 - V ZB 64/21
KG 7. Oktober 2021
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BGH 2. März 2023

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Eigentümer bringt ein Grundstück in eine GbR ein und bestellt zu seinen Gunsten ein Wohnungsrecht mit Verbot der Überlassung an Dritte. Nach Insolvenzeröffnung wird das Grundstück angefochten und rückübertragen, der Insolvenzverwalter beantragt die Löschung des Wohnungsrechts, gegen die sich der Eigentümer wehrt.

Entscheidungsgründe
Das Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist zulässig (§§ 1092, 1093, 889 BGB). Trotz Überlassungsverbot ist das Eigentümerwohnungsrecht pfändbar (§§ 851, 857 ZPO) und fällt in die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO), da Eigentümer und Wohnungsberechtigter identisch sind. Der Insolvenzverwalter ist zur Löschung befugt (§ 19 GBO, § 80 InsO).

Praxishinweis
Bei Vereinigung von Eigentum und Wohnungsrecht ist das Wohnungsrecht stets pfändbar, auch ohne Gestattung der Überlassung an Dritte. Insolvenzverwalter können das Eigentümerwohnungsrecht verwerten und löschen, was die Grundstücksverwertung im Insolvenzverfahren erleichtert.

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Fachbeiträge18

  • 1§ 1092 BGBEingeschränkter Zugriff
    Dr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 16. April 2023

  • 2§ 857 Abs. 3 ZPOEingeschränkter Zugriff
    Dr. Klaus Bacher · https://www.otto-schmidt.de/ · 16. April 2023

  • 3Befugnis des Insolvenzverwalters zur Löschung eines Wohnungsrechts des Insolvenzschuldners am eigenen GrundstückEingeschränkter Zugriff
    https://www.otto-schmidt.de/ · 4. Mai 2023

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 02.03.2023 - V ZB 64/21
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZB 64/21
Entscheidungsdatum : 1. März 2023
Amtliche Quelle :

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