BGH, Urteil vom 24.04.2014 - VII ZR 164/13
OLG Koblenz 25. März 2013
>
OLG Koblenz 5. Juni 2013
>
BGH 24. April 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter von der Beklagten ein zusätzliches Honorar für Planungs- und Ingenieurleistungen, da die vertraglich vereinbarte Baukostenbasis für die Honorarberechnung zu niedrig angesetzt wurde. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit der Honorarforderung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hält § 6 Abs. 2 HOAI für unwirksam, da er die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 §§ 1, 2 MRVG verletzt, indem er eine Honorarvereinbarung unterhalb der Mindestsätze ohne Ausnahmefall zulässt. Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorschriften führen nicht zur Nichtigkeit des Vertrags gem. § 134 BGB. Die Honorarberechnung hat nach § 6 Abs. 1 HOAI auf Basis der Kostenberechnung zu erfolgen.

Praxishinweis
Honorarvereinbarungen, die auf einvernehmlichen Baukosten basieren und Mindestsätze unterschreiten, sind unwirksam. Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorgaben begründen keine Nichtigkeit. Grundurteile können auch über die Wirksamkeit von Preisabreden im Honorarrecht ergehen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge4

  • 1Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 2Forderungsmanagement professionellEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 3Prof. Dr. Heiko FuchsEingeschränkter Zugriff
    https://kapellmann.de/de/nachrichten · 5. Juli 2026

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 24.04.2014 - VII ZR 164/13
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VII ZR 164/13
Entscheidungsdatum : 23. April 2014
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text