OLG Nürnberg, Endurteil vom 17.12.2025 - 2 U 375/23
OLG Nürnberg 17. Dezember 2025

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Sachverhalt
Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem gebrauchten Opel Zafira C (Euro 6, 2.0 CDTI), erworben 2016. Die Beklagte hatte vor Kauf ein KBA-geprüftes Software-Update aufgespielt und öffentlich über Maßnahmen zur Emissionsverbesserung informiert.

Entscheidungsgründe
Die Berufung wird zurückgewiesen. Ein Anspruch aus §§ 826, 831, 823 BGB scheitert mangels Sittenwidrigkeit und Erwerbskausalität, da die Beklagte vor Kauf öffentlich über die Abschalteinrichtungen und ein Software-Update informierte. Das KBA bestätigte die Wirksamkeit des Updates, sodass kein Differenzschaden verbleibt. Revision wird nicht zugelassen.

Praxishinweis
Bei Gebrauchtwagenkauf nach öffentlicher Bekanntmachung von Abschalteinrichtungen und KBA-geprüftem Update ist ein Schadensersatzanspruch wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen regelmäßig ausgeschlossen. Die Kenntnis der Käufer von Maßnahmen zur Emissionsminderung entkräftet den Erwerbsschaden.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    OLG Nürnberg, Endurteil vom 17.12.2025 - 2 U 375/23
    Gericht : OLG Nürnberg
    Aktenzeichen : 2 U 375/23
    Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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