BSG, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 61/13 R
BSG 28. Oktober 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Klägerin bezieht SGB II-Leistungen und erzielt Einkünfte aus Erwerbstätigkeit sowie steuerprivilegierter ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG). Streit besteht über die korrekte Anrechnung der Freibeträge nach § 11b Abs. 2 Satz 1 und 3 sowie Abs. 3 SGB II bei der Einkommensbereinigung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt, dass bei gleichzeitigem Vorliegen von Erwerbseinkommen und steuerfreien Ehrenamtseinkünften die Freibeträge nach § 11b Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 SGB II gesondert und kumulativ anzusetzen sind. Der erhöhte Freibetrag greift unabhängig von der Höhe der Ehrenamtseinkünfte, jedoch nur auf diese, nicht auf das gesamte Einkommen. Der Zusatzfreibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II ist auf das bereinigte Einkommen anzuwenden.

Praxishinweis
Bei SGB II-Leistungen sind steuerfreie Ehrenamtseinkünfte separat mit dem erhöhten Freibetrag zu berücksichtigen. Die Privilegierung gilt auch bei geringfügigen Ehrenamtseinkünften unter 100 Euro, sofern weitere Erwerbseinkünfte vorliegen. Eine Übertragung des erhöhten Freibetrags auf nicht privilegiertes Einkommen ist ausgeschlossen.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge0

    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BSG, Urteil vom 28.10.2014 - B 14 AS 61/13 R
    Gericht : BSG
    Aktenzeichen : B 14 AS 61/13 R
    Entscheidungsdatum : 27. Oktober 2014
    Amtliche Quelle :

    Vollständiger Text