BGH, Urteil vom 13.10.2021 - 2 StR 418/19
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BGH 13. Oktober 2021
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Sachverhalt
Revisionskläger rügen die Freisprüche zweier Bauleiter wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) und Baugefährdung (§ 319 StGB) im Zusammenhang mit dem Einsturz von Gebäuden infolge mangelhafter Schlitzwandarbeiten auf einer Großbaustelle. Streitpunkt ist die Verletzung von Kontrollpflichten bei vertikaler und horizontaler Arbeitsteilung.

Entscheidungsgründe
Das Urteil wird aufgehoben, da das Landgericht wesentliche Überwachungs- und Informationspflichten der Angeklagten unzureichend geprüft hat. Bei vertikaler Delegation bestehen strenge Kontrollpflichten, bei horizontaler Arbeitsteilung gilt der Vertrauensgrundsatz nur bei ordnungsgemäßer Koordination. Fehlende Überwachung und mangelhafte Kommunikation begründen eine mögliche Kausalität für die Tatfolgen.

Praxishinweis
Verantwortliche Bauleiter müssen bei arbeitsteiligen Großprojekten sowohl vertikale Kontrollpflichten als auch horizontale Koordinations- und Informationspflichten strikt erfüllen. Ein bloßes Vertrauen in Mitwirkende ist nur bei belastbarer Informationslage zulässig, sonst droht strafrechtliche Haftung wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 13.10.2021 - 2 StR 418/19
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 2 StR 418/19
Entscheidungsdatum : 13. Oktober 2021
Amtliche Quelle :

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