BAG, Urteil vom 08.12.2021 - 10 AZR 641/19
LAG Rheinland-Pfalz 24. September 2019
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BAG 8. Dezember 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, Vollzeit-Nachtschichtarbeiter, wird an auf Werktage fallenden Feiertagen beschäftigt. Streit besteht über die zeitliche Lage des Ersatzruhetags nach § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG. Die Beklagte gewährt wöchentliche „Rolltage“ als Ersatzruhetage, der Kläger fordert einen ganzen Werktag von 00:00 bis 24:00 Uhr.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt den Anspruch auf einen Ersatzruhetag als ganzen Werktag (00:00–24:00 Uhr) gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG. Ein individueller 24-Stunden-Zeitraum genügt nicht. Die tarifvertraglichen Regelungen schließen den Anspruch nicht aus. Zweck und Systematik des ArbZG sowie der objektivierte Gesetzeswortlaut stützen diese Auslegung.

Praxishinweis
Bei Feiertagsarbeit an Werktagen ist ein ganzer Kalendertag als Ersatzruhetag zu gewähren. Individuelle Freistellungen, die sich über zwei Kalendertage erstrecken, genügen nicht. Tarifliche Zuschläge ersetzen keinen Ersatzruhetag, sofern keine ausdrückliche Abweichung vereinbart ist.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 08.12.2021 - 10 AZR 641/19
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 10 AZR 641/19
    Entscheidungsdatum : 7. Dezember 2021
    Amtliche Quelle :

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