BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
BVerfG 1. Dezember 2009

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Religionsgemeinschaften rügen die Verfassungsmäßigkeit von § 3 Abs. 1 Alternative 2, § 4 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2 sowie § 9 BerlLadÖffG (Berliner Ladenöffnungsgesetz) wegen Ladenöffnung an Adventssonntagen und weiteren Sonn- und Feiertagen.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht erkennt eine Konkretisierung der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV an. Die generelle Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen (§ 3 Abs. 1 Alt. 2 BerlLadÖffG) unterschreitet das verfassungsrechtlich gebotene Mindestschutzniveau der Sonn- und Feiertagsruhe und ist verfassungswidrig. Die übrigen Regelungen sind bei einschränkender Auslegung mit der Verfassung vereinbar.

Praxishinweis
Ladenöffnungen an allen Adventssonntagen sind verfassungsrechtlich unzulässig. Landesgesetzgeber müssen den Sonntagsschutz unter Berücksichtigung der Konkretisierung durch Art. 139 WRV gewährleisten. Ausnahmen bedürfen gewichtiger Gründe und dürfen den Charakter der Sonn- und Feiertagsruhe nicht aufheben.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge11

  • 1BVerwG zur SonntagsarbeitEingeschränkter Zugriff
    Axel Groeger · https://www.otto-schmidt.de/ · 27. November 2014

  • 2Rückblick 2009: Die zehn wichtigsten Entscheidungen zum ArbeitsrechtEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 28. März 2018

  • 3VGH Hessen, Urteil vom 12.09.2013, 8 C 1776/12.NEingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 4. Januar 2017

Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Urteil vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 2857/07
Entscheidungsdatum : 30. November 2009
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text