BVerfG, Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07
KG 31. Oktober 2007
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OLG München 21. Mai 2008
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BGH 25. Juni 2008
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BVerfG 11. Juli 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Emittent beantragt den Widerruf der Börsenzulassung für den regulierten Markt. Streitgegenstand ist, ob dieser Widerruf den Eigentumsschutz der Aktionäre gemäß Art. 14 Abs. 1 GG berührt und ob ein gerichtlich überprüfbares Pflichtangebot beim vollständigen Börsenrückzug erforderlich ist.

Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt fest, dass der Widerruf der Börsenzulassung grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) der Aktionäre verletzt. Die aus der Gesamtanalogie abgeleitete Pflicht zum Angebotserwerb der übrigen Aktien bei vollständigem Börsenrückzug ist verfassungsgemäß und entspricht den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG).

Praxishinweis
Widerruf der Börsenzulassung auf Antrag des Emittenten begründet keinen Eigentumsverstoß der Aktionäre. Pflichtangebote bei vollständigem Börsenrückzug sind zulässig und gerichtlich überprüfbar, was für die Beratung von Emittenten und Aktionären bei Delisting-Prozessen relevant ist.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BVerfG, Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07
Gericht : BVerfG
Aktenzeichen : 1 BvR 3142/07
Entscheidungsdatum : 10. Juli 2012
Amtliche Quelle :

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