BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - 4 StR 19/20
LG Frankenthal 27. August 2019
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BGH 5. Mai 2021

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger verwechselte bei Arbeiten an Rohrleitungen eine gasführende Leitung mit einer stillgelegten, was eine Explosion auslöste. Dabei starben vier Feuerwehrleute, zwei Werksmitarbeiter und ein Matrose, weitere Personen wurden verletzt. Die Feuerwehr hielt vorgeschriebene Sicherheitsabstände ein, kannte jedoch die Explosionsgefahr nicht.

Entscheidungsgründe
Das Gericht verurteilt wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB), fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) und fahrlässigem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB). Zurechnung erfolgt auch für durch Rettungsmaßnahmen entstandene Schäden, da berufliche Rettungspflichten die Eigenverantwortlichkeit der Retter einschränken. Pflichtwidrigkeit, Kausalität und objektive sowie subjektive Vorhersehbarkeit sind gegeben.

Praxishinweis
Bei fahrlässig verursachten Gefahrenlagen sind auch Schäden an beruflichen Rettern strafrechtlich zurechenbar. Die Rechtspflicht zum Eingreifen begrenzt deren Selbstgefährdung. Organisationsmängel Dritter entbinden den Täter nicht von der Haftung. Sorgfaltspflichten bei Arbeiten an Gefahrstoffen sind strikt zu beachten.

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    www.jura.uni-hannover.de · 18. Mai 2021

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - 4 StR 19/20
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 4 StR 19/20
Entscheidungsdatum : 4. Mai 2021
Amtliche Quelle :

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