BGH, Urteil vom 09.11.2012 - V ZR 182/11
BGH 9. November 2012

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagte wird von dem Kläger auf Ersatz vergeblicher Notarkosten aus einem Grundstückskaufvertrag in Anspruch genommen, der durch einen vollmachtlosen Vertreter beurkundet und nicht genehmigt wurde. Der Vertrag stand unter aufschiebender Bedingung der zufriedenstellenden due-diligence-Prüfung.

Entscheidungsgründe
Die Beklagte haftet nicht schon bei unbegründeter Verweigerung der Genehmigung auf Schadensersatz gem. §§ 280, 241, 311 BGB, sondern nur bei besonders schwerwiegender, typischerweise vorsätzlicher Treuepflichtverletzung (z.B. Vorspiegelung falscher Genehmigungsbereitschaft). Zudem setzt § 448 Abs. 2 BGB die Wirksamkeit des Kaufvertrags voraus. Die Sache wird zur weiteren Prüfung zurückverwiesen.

Praxishinweis
Bei Grundstückskaufverträgen ist die Ersatzpflicht für vergebliche Vertragskosten restriktiv auszulegen. Schadensersatz wegen Genehmigungsverweigerung erfordert eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung. Die Wirksamkeit des Vertrags und konkrete vertragliche Kostenregelungen sind sorgfältig zu prüfen.

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    Dr. Gerrit Forst · https://juraexamen.info/ · 6. Februar 2013

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 09.11.2012 - V ZR 182/11
Gericht : BGH
Aktenzeichen : V ZR 182/11
Entscheidungsdatum : 8. November 2012
Amtliche Quelle :

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