BSG, Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 34/17 R
LSG Berlin-Brandenburg 11. Oktober 2017
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BSG 18. Dezember 2018

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Sachverhalt
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erstattung von Kosten für eine Orthonyxiebehandlung (Nagelspangenkorrektur) durch eine selbstständig tätige Podologin. Die Beklagte lehnte die Kostenerstattung ab, da die Behandlung nur als vertragsärztliche Leistung erbracht werden dürfe.

Entscheidungsgründe
Die Revision der Beklagten führt zur Klageabweisung. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V besteht nur Anspruch auf vertragsärztliche Behandlung, die dem Arztvorbehalt des § 15 SGB V unterliegt. Die Orthonyxiebehandlung ist ärztliche Leistung, die nicht durch selbstständige Podologen erbracht oder erstattet wird, auch nicht bei Systemversagen oder fehlender Verordnung als Heilmittel.

Praxishinweis
Versicherte haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Orthonyxiebehandlungen durch nichtärztliche Podologen. Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung; bei Versorgungsmängeln sind aufsichtsrechtliche Maßnahmen möglich. Privatarztbehandlung bleibt möglich, jedoch ohne Erstattungsanspruch.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 18.12.2018 - B 1 KR 34/17 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 1 KR 34/17 R
Entscheidungsdatum : 18. Dezember 2018
Amtliche Quelle :

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