BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 3 StR 388/13
BGH 21. Januar 2014

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte wird wegen 16-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wird ein Berufsverbot für fünf Jahre auferlegt, den Lehrer- oder Nachhilfelehrerberuf sowie den Betrieb eines Nachhilfeunternehmens für Minderjährige auszuüben. Zudem wird er zur Zahlung von Schmerzensgeld an die Nebenklägerinnen verurteilt.

Entscheidungsgründe
Das Berufsverbot (§ 70 Abs. 1 StGB) wird auf weibliche Personen unter 18 Jahren beschränkt, da keine Anhaltspunkte für Gefährdung männlicher Minderjähriger vorliegen. Der Adhäsionsausspruch zum Schmerzensgeld wird aufgehoben, da die Kammer die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten nicht ausreichend berücksichtigt hat (§ 406a StPO). Eine Zurückverweisung erfolgt nicht.

Praxishinweis
Berufsverbote nach § 70 StGB sind auf den tatsächlich festgestellten Gefahrenkreis zu beschränken. Adhäsionsentscheidungen zum Schmerzensgeld erfordern eine nachvollziehbare Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse; andernfalls droht Aufhebung ohne Zurückverweisung. Kostenentscheidung zugunsten der Staatskasse bei teilweisem Revisions­erfolg.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - 3 StR 388/13
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 3 StR 388/13
    Entscheidungsdatum : 20. Januar 2014
    Amtliche Quelle :

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