BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
LSG Berlin-Brandenburg 11. November 2009
>
BSG 19. Oktober 2010

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, französischer Staatsangehöriger, begehrt Leistungen nach § 7 SGB II für den Zeitraum 1.3. bis 11.11.2009. Streitgegenstand ist der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II, da sein Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche resultiert.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt Leistungsanspruch gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Der Ausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II greift nicht, da der Kläger als Staatsangehöriger eines Vertragsstaates des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) nach Art. 1 EFA gleichbehandelt wird. Das EFA hat vorrangige Anwendung vor § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II und schließt den Leistungsausschluss aus.

Praxishinweis
Bei Ausländern mit Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche aus EFA-Vertragsstaaten ist der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II restriktiv auszulegen. Das EFA gewährt Anspruch auf Grundsicherungsleistungen, auch wenn das Aufenthaltsrecht allein auf Arbeitssuche beruht.

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge1

  • 1BSG, Beschluss vom 12.12.2013, B 4 AS 9/13 REingeschränkter Zugriff
    Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 4. Januar 2017

Über die Entscheidung

Zitat :
BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
Gericht : BSG
Aktenzeichen : B 14 AS 23/10 R
Entscheidungsdatum : 18. Oktober 2010
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text