BFH, Urteil vom 23.06.2015 - II R 39/13
FG Niedersachsen 26. September 2013
>
BFH 23. Juni 2015

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Kläger und Schwester sind Miterben eines verstorbenen Vaters. Kläger erwirbt im Rahmen der Erbauseinandersetzung Alleineigentum an einem Zweifamilienhaus mit Familienheim, das zuvor vom Erblasser und Schwester genutzt wurde. Kläger zieht ca. ein Jahr nach Erbfall in die Wohnung ein. Finanzamt setzt Erbschaftsteuer fest, gewährt Steuerbefreiung nur anteilig.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für das Familienheim, da der Erwerber die Wohnung unverzüglich (innerhalb angemessener Frist, hier ca. 6 Monate) zur Selbstnutzung bestimmt und tatsächlich nutzt. Die Erbauseinandersetzung muss nicht zeitnah (innerhalb 6 Monaten) erfolgen. Zudem erhöht § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG das begünstigte Vermögen bei Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen im Rahmen der Nachlassaufteilung.

Praxishinweis
Für die Steuerbefreiung eines Familienheims ist entscheidend, dass der Erwerber unverzüglich nach Erbfall die Selbstnutzung aufnimmt; eine Erbauseinandersetzung kann auch später erfolgen. Bei Nachlassaufteilungen erhöht sich das begünstigte Vermögen, wenn nicht begünstigtes Vermögen übertragen wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG).

Die Inhalte wurden mithilfe künstlicher Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie deren Richtigkeit.

Fachbeiträge26

  • 1ErbfolgebesteuerungEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 2ErbfolgebesteuerungEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

  • 3ErbfolgebesteuerungEingeschränkter Zugriff
    https://www.iww.de/va

Über die Entscheidung

Zitat :
BFH, Urteil vom 23.06.2015 - II R 39/13
Gericht : BFH
Aktenzeichen : II R 39/13
Entscheidungsdatum : 22. Juni 2015
Amtliche Quelle :

Vollständiger Text