BGH, Urteil vom 16.03.2016 - VIII ZR 146/15
BGH 16. März 2016

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Sachverhalt
Der Kläger widerruft einen Fernabsatzkaufvertrag über Matratzen nach Ausübung seines Widerrufsrechts gemäß §§ 312b, 312d, 355, 346 BGB a.F. Die Beklagte behauptet rechtsmissbräuchliche Widerrufsausübung zur Durchsetzung von Ansprüchen aus einer Tiefpreisgarantie.

Entscheidungsgründe
Das Gericht bestätigt die Wirksamkeit des Widerrufs ohne Begründungspflicht (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.). Ein Ausschluss wegen Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) scheidet mangels arglistigem oder schikanösem Verhalten aus. Die freie Widerrufsausübung dient dem Verbraucherschutz und ist nicht auf bestimmte Motive beschränkt.

Praxishinweis
Verbraucher können ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen uneingeschränkt und ohne Begründung ausüben. Ein rechtsmissbräuchlicher Widerruf ist nur in Ausnahmefällen bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers anzunehmen. Nachverhandlungen unter Verweis auf Widerruf sind zulässig.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 16.03.2016 - VIII ZR 146/15
Gericht : BGH
Aktenzeichen : VIII ZR 146/15
Entscheidungsdatum : 16. März 2016
Amtliche Quelle :

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