BVerfG, Beschluss vom 18.12.2018 - 1 BvR 142/15
VG München 23. September 2009
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VGH Bayern 17. Dezember 2012
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BVerwG 22. Oktober 2014
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BVerfG 18. Dezember 2018
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BVerwG 5. Juni 2019
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BVerfG 17. Februar 2020

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger begehrt Unterlassung automatisierter Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen durch die Polizei Bayern. Streitentscheidend sind Art. 33 Abs. 2 Satz 2–5, Art. 13 Abs. 1 Nr. 1–5 sowie Art. 38 Abs. 3 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) in der Fassung vor 2018.

Entscheidungsgründe
Das Bundesverfassungsgericht erkennt in der automatisierten Kennzeichenerfassung und dem Datenabgleich einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), auch bei Nichttreffern. Die Regelungen sind überwiegend verfassungsgemäß, jedoch verstoßen sie gegen Art. 71, Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG, soweit sie Kennzeichenkontrollen zur Grenzüberwachung erlauben. Zudem fehlt eine hinreichende Zweckbindung, Dokumentationspflichten und eine klare räumliche Begrenzung bei Schleierfahndungskontrollen.

Praxishinweis
Automatisierte Kennzeichenkontrollen bedürfen eines konkreten, gewichtigen Anlasses und einer zweckgebundenen, transparenten gesetzlichen Grundlage. Landesrechtliche Regelungen zur Grenzüberwachung sind unzulässig. Dokumentationspflichten und Beschränkungen der Kontrollorte sind verfassungsrechtlich geboten.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BVerfG, Beschluss vom 18.12.2018 - 1 BvR 142/15
    Gericht : BVerfG
    Aktenzeichen : 1 BvR 142/15
    Entscheidungsdatum : 17. Dezember 2018
    Amtliche Quelle :

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