BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17
BGH 1. März 2018

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Angeklagte überschritt mit einem Motorrad ohne passende Fahrerlaubnis mehrfach Geschwindigkeitsbegrenzungen und missachtete Ampeln. Bei einer Fahrt mit 150 km/h in einer 50-km/h-Zone erfasste er einen Fußgänger, der bei Rotlicht die Straße überquerte und alkoholisiert war. Der Fußgänger verstarb, der Angeklagte erlitt schwere Verletzungen.

Entscheidungsgründe
Das Landgericht verurteilte wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) und Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Die Revisionen bleiben erfolglos. Die Annahme bewusster Fahrlässigkeit statt bedingten Vorsatzes stützt sich auf die sofortige Vollbremsung und die erhebliche Eigengefährdung des Angeklagten. Die Sperrfrist für die Fahrerlaubnis wurde wegen eines „eingeschliffenen Musters“ auf vier Jahre festgesetzt.

Praxishinweis
Bei Unfällen mit überhöhter Geschwindigkeit und Rotlichtverstößen ist die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit entscheidend. Eigengefährdung und sofortige Reaktion können bedingten Vorsatz ausschließen. Dauerhafte Verkehrsverstöße rechtfertigen längere Sperrfristen nach §§ 69, 69a StGB.

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    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 5. April 2024

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 311/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 4 StR 311/17
Entscheidungsdatum : 28. Februar 2018
Amtliche Quelle :

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