BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 399/17
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Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Beklagten führten ein illegales Autorennen mit überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung roter Ampeln in Berlin durch. Dabei kam es an einer Kreuzung zur Kollision mit einem regelkonform fahrenden Fahrzeug, wodurch ein Dritter tödlich verletzt und eine Beifahrerin schwer verletzt wurde.

Entscheidungsgründe
Das Gericht hebt das Urteil wegen Mordes (§ 211 StGB) auf, da der bedingte Tötungsvorsatz erst beim Einfahren in die Kreuzung entstand, als eine Vermeidung der Kollision objektiv nicht mehr möglich war. Die Annahme eines gemeinsamen Tatentschlusses zur Tötung fehlt, ebenso eine rechtlich tragfähige Auseinandersetzung mit der Eigengefährdung der Beklagten.

Praxishinweis
Bei riskanten Straßenverkehrsdelikten ist die genaue zeitliche Bestimmung des Vorsatzes und die Berücksichtigung der Eigengefährdung entscheidend für die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Mittäterschaft setzt einen gemeinsamen Tatentschluss auf Tötung voraus.

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    Rechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 28. März 2018

Über die Entscheidung

Zitat :
BGH, Urteil vom 01.03.2018 - 4 StR 399/17
Gericht : BGH
Aktenzeichen : 4 StR 399/17
Entscheidungsdatum : 28. Februar 2018
Amtliche Quelle :

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